SCHADENSBEWERTUNG
- Beweissicherung von bereits bestehenden Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, Gebäuden und Maschinen.
- Quantitative und qualitative Bewertung von Schäden.
- Quantifizierung und Kapitalisierung von Wildschäden.
- Bewertung von Immissionen auf land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften und Wohngebiete,
- Bewertung der Emissionen von landwirtschaftlichen Betrieben und Anschätzung angemessener Entfernungen (zB. zur Minderung der Geruchsbelästigung).